Räumung von GrabstättenGestützt auf Art. 26 des Reglements für das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberkirch sind auf dem Friedhof Oberkirch folgende Gräber bis zum 28. Februar 2021 zu räumen:
Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Bepflanzungen bis zum erwähnten Datum zu entfernen. Über die nach dem 28. Februar 2021 noch bestehenden Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügt die Friedhofverwaltung. Datum der Neuigkeit 30. Okt. 2020
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