Wegfall Gemeindearbeitsamt per 1. April 2021In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Die Übergabe für die Gemeinde Oberkirch erfolgte per 1. April 2021. Die Aufgaben des Arbeitsamtes Oberkirch wurden vom RAV Sursee übernommen. Alle pendenten Dossiers werden seit diesem Tag vom RAV Sursee bearbeitet.
Datum der Neuigkeit 8. März 2021
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