Revision Arbeitslosenversicherungsgesetz 2021, Wegfall Gemeindearbeitsamt per April 2021In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Die Übergabe für die Gemeinde Oberkirch wird per 1. April 2021 erfolgen. Die Aufgaben des Arbeitsamtes Oberkirch werden vom RAV Sursee übernommen. WAS wira Luzern ist überzeugt, dass die Änderungen der AVIG-Revision betreffend den stellensuchenden Personen mit Hilfe der Bevölkerung des Kantons Luzern und der betroffenen Institutionen einwandfrei umgesetzt wird und dankt heute bereits für den Einsatz im 2021.
Gemeindearbeitsamt Oberkirch Datum der Neuigkeit 20. Dez. 2020
|