Die Schulpflege besteht aus 5 Mitgliedern und ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates im Sinne des Gesetzes über die Volksschulbildung die für die Volksschule zuständige Aufsichts- und Verwaltungskommission. Sie arbeitet mit der Schulleitung, den kantonalen Qualitätssicherungsorganen und dem Gemeinderat eng zusammen und steht bei der Gesamtentwicklung der Volksschule sowie bei der Erarbeitung des Budgets in engem Kontakt mit dem Gemeinderat. Sie entscheidet innerhalb ihrer Kompetenzen und Aufgaben abschliessend. Die Schulpflege wird von der Gemeindeversammlung alle 4 Jahre gewählt.
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