Urnenbüro
Das Urnenbüro besteht aus mindestens 8 Mitgliedern (inkl. das für das Ressort Präsidiales verantwortliche Gemeinderatsmitglied als Präsidenten sowie einem weiteren Präsidenten und einem Stimmregisterführer) und wird von der Gemeindeversammlung alle 4 Jahre gewählt. Das weitere Präsidium ist aus den Mitgliedern zu wählen. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen.
Die Aufgaben und die Organisation des Urnenbüros ergeben sich aus § 31 der Gemeindeordnung und dem kantonalen Stimmrechtsgesetz.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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