Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/Innen und bildet die Legislative. Unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten an der Urne ist die Gemeindeversammlung das oberste politische Organ der Gemeinde. Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden alljährlich im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) statt. Die wichtigsten Traktanden sind jeweils
Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnung
- Beschluss über den Voranschlag für das kommende Jahr
- Festsetzung des Steuerfusses
- Kenntnisnahme vom Jahresprogramm und Finanz- und Aufgabenplan
- Kenntnisnahme von allfälligen Planungsberichten und Leitbildern
Aufgaben je nach Bedarf: - Genehmigung von Gemeindeverträgen und Beitritt zu Gemeindeverbänden
- Beschluss von Sonderkrediten
- Beschluss über Grundstückgeschäfte
- Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen und Reglementen
- Beschlussfassung über Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
- Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer
- Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder, Controllingkommission und Bildungskommission
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Kompetenzen: | Die Kompetenzen und Zuständigkeiten richten sich insbesondere nach dem kant. Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung von Oberkirch. |
Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation im Internet, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht. Stimmberechtigt für diese Gemeindeversammlung sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und mindestens 5 Tage vor der Versammlung ihren politischen Wohnsitz in Oberkirch geregelt haben. Die Akten zu den Sachgeschäften liegen im Sinne von § 22 des Stimmrechtsgesetzes des Kantons Luzern während zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei Oberkirch zur Einsichtnahme auf. |
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