Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/Innen und bildet die Legislative. Unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten an der Urne ist die Gemeindeversammlung das oberste politische Organ der Gemeinde. Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden alljährlich im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) statt. Die wichtigsten Traktanden sind jeweils
| Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnung
- Beschluss über den Voranschlag für das kommende Jahr
- Festsetzung des Steuerfusses
- Kenntnisnahme vom Jahresprogramm und Finanz- und Aufgabenplan
- Kenntnisnahme von allfälligen Planungsberichten und Leitbildern
Aufgaben je nach Bedarf: - Genehmigung von Gemeindeverträgen und Beitritt zu Gemeindeverbänden
- Beschluss von Sonderkrediten
- Beschluss über Grundstückgeschäfte
- Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen und Reglementen
- Beschlussfassung über Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
- Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer
- Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder, Rechnungskommission und Schulpflege
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| Kompetenzen: | Die Kompetenzen und Zuständigkeiten richten sich insbesondere nach dem kant. Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung von Oberkirch. |
| Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation im Internet, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht. Stimmberechtigt für eine Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten (ab 18. Altersjahr) stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oberkirch seit mindestens 5 Tagen gesetzlich geregelt und diesen bis zum Versammlungstag nicht aufgeben haben. Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen im Sinne von § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 lit. d, Stimmrechtsgesetz, jeweils während 16 Tagen vor dem Versammlungstag bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch zur Einsichtnahme auf. |
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