1. Dez. 2014, 20.00 Uhr

Kontakt

Inauen Markus
markus.inauen@oberkirch.ch

Informationen

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation im Internet, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht.

Stimmberechtigt für eine Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten (ab 18. Altersjahr) stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oberkirch seit mindestens 5 Tagen gesetzlich geregelt und diesen bis zum Versammlungstag nicht aufgeben haben.

Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen im Sinne von § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 lit. d, Stimmrechtsgesetz, jeweils während 16 Tagen vor dem Versammlungstag bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch zur Einsichtnahme auf.

Die Traktanden können Sie aus der Botschaft entnehmen.

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Kurzbotschaft Gemeindeversammlung vom 01.12.2014 Download 0 Kurzbotschaft Gemeindeversammlung vom 01.12.2014
Botschaft Gemeindeversammlung vom 01.12.2014 Download 1 Botschaft Gemeindeversammlung vom 01.12.2014
Ergebnisse Gemeindeversammlung vom 01.12.2014 Download 2 Ergebnisse Gemeindeversammlung vom 01.12.2014