Zentrum für Soziales - Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Unter dem Kinder- und Erwachsenenschutz beziehungsweise der früheren Vormundschaft versteht man eine rechtliche Fürsorge für Minderjährige oder Erwachsene, die nicht in der Lage sind, ihr Vermögen zu verwalten und ihre Rechte wahrzunehmen. Es ist Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), den Schutz der Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sicherzustellen, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung selbständig einzuholen.

Im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR stellen massgeschneiderte Massnahmen sicher, dass nur so viel staatliche Betreuung erfolgt, wie nötig ist. Diese werden zum Schutz und zur Interessenwahrnehmung der Betroffenen geführt. Die Mandatspersonen vertreten die zu betreuenden Menschen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes in finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten. Dabei wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Betroffenen angestrebt. 

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Zudem wird das Selbstbestimmungsrecht durch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gefördert. Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden, dass der eigene Wille auch dann noch berücksichtigt wird, wenn dieser bei Verlust der Urteilsfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit nicht mehr geäussert werden kann. Die Broschüre "Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?" gibt eine Übersicht über die Instrumente zur Selbstbestimmung und zum gesetzlichen Vertretungsrecht.

Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die KESB ausgestellt.

Kontakt

Zentrum für Soziales - Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Baldeggstrasse 20
6281 Hochdorf

Tel. 041 914 62 00
kesb@zenso.ch

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