Die Gemeindeverwaltung ist für die Vorprüfung der Gesuche um Erteilung des Schweiz Bürgerrechts von Ausländerinnen und Ausländern zuständig. Ebenso prüft die Gemeindeverwaltung die Gesuche um Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizerinnen und Schweizer sowie die Gesuche um Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht.

Haben Sie Fragen rund um die Einbürgerung? In diesem Fall können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

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