Die Friedhofverwaltung ist für sämtliche Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Friedhof- und Bestattungswesen, für die Grabzuteilungen, Grabkonzessionen und Grabmalbewilligungen und die Überwachung der Grabesruhe zuständig.

Der Friedhofkreis Oberkirch umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Oberkirch, welche zur römisch-katholischen Kirchgemeinde Oberkirch gehören. Einzelne Gebiete der Gemeinde Oberkirch gehören zum Friedhofkreis Sursee. Ein kleines Teilgebiet gehört zum Friedhofkreis Nottwil.

Gerne unterstützen wir die Hinterbliebenen in Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchgemeinden und treffen die Vorbereitungen für die Kremation oder die Erdbestattung. Bei jeder Kremation muss ein Kremationsauftrag ausgefüllt werden. 

Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Regionalen Zivilstandsamt in Sursee und innert zwei Tagen seit dem Todesfall bei der Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person zu melden sowie das Familienbüchlein mitzubringen.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Was tun bei einem Todesfall"

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