Ergänzungsleistungen zur AHV/IVOftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die WAS Ausgleichskasse Luzern auf Ihren Wunsch, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. WICHTIG: Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die AHV-Zweigstelle der Gemeinde erfolgen. Eine provisorische Berechnung kann direkt auf der Website der Pro Senectute vorgenommen werden. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Oberkirch anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
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