PrämienverbilligungVersicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Die Prämienverbilligung wird bei der WAS Ausgleichskasse Luzern bearbeitet. Der Anspruch ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der WAS Ausgleichskasse Luzern bis spätestens am 31. Oktober des Vorjahres geltend zu machen (z.B. Prämienverbilligung 2021 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2020). Alle Informationen zur Prämienverbilligung 2021 entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt. Anmeldungen sind bis spätestens 31. Oktober 2020 direkt bei der WAS Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, einzureichen. Die Anmeldung kann direkt im Internet unter ipv.was-luzern.ch eingegeben oder bei der WAS Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle Oberkirch beantragt werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an die WAS Ausgleichskasse Luzern, Tel. 041 375 08 88 oder an die AHV-Zweigstelle Oberkirch, Tel. 041 925 53 00, wenden. Hier gelangen Sie direkt zum Anmeldeformular Prämienverbilligung 2021 Dokument Merkblatt_Pramienverbilligung_2021.pdf (pdf, 33.9 kB) Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Oberkirch anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
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