Reklamen (temporär)
Zuständige Abteilung: Bauamt Die Gesuchsformulare für das Anbringen von temporären Reklamen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder über unseren Online-Dienst heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie die kant. Reklameverordnung (SRL 739) sowie die Richtlinien der Gemeinde Oberkirch für die Bewilligung von Reklameanlagen. Insbesondere verweisen wir auf Art. 9, wonach in Oberkirch nur temporäre Reklamen für örtliche Veranstaltungen und Anlässe bewilligt werden. Weiter bitten wir Sie, vor dem Ausfüllen dieses Formulars, das Merkblatt temporäre Reklamen zu lesen. In Oberkirch wurden speziell für temporäre Reklamen Standorte ausgeschieden. Falls Sie Ihre Reklame an einem dieser Standorte planen und die Bedingungen gemäss Merkblatt einhalten, kann auf die Einreichung dieses Formulars verzichtet werden. Auflagen und Bedingungen für temporäre Reklamen
Weitere Informationen Merkblatt Wahl- und Abstimmungsplakate Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Oberkirch anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
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