Der Haus- und Werkdienst ist im Rahmen des betrieblichen Unterhalts für das Aufgebot und die Durchführung des Winterdienstes verantwortlich. Die Glatteisbekämpfung und Schneeräumung auf den einzelnen Strassen, Plätzen, Trottoiren und Wegen ist im kommunalen Winterdienstkonzept geregelt, welches im Sinne einer Übersicht wie folgt aussieht:

Vertragsfahrer 1 (pflügen und salzen kombiniert)
Alle Güter- und Quartierstrassen westlich der Bahnlinie

Vertragsfahrer 2 und 3 (pflügen) und Werkdienst (salzen)
Alle Gemeinde- und Quartierstrassen östlich der Bahnlinie

Vertragsfahrer 4 (Hofzufahren splitten)
Hofzufahrten westlich der Bahnlinie, welche nicht gesalzen werden

Haus- und Werkdienst (pflügen und/oder salzen, Trottoire splitten, Hofzufahrten salzen)
Alle Gemeinde- und Güterstrassen mit öffentlichem Verkehr
Trottoire (inkl. Trottoire Kantonsstrassen), Radwege und Plätze
Einzelne Hofzufahrten

Zuständigkeit Kanton
Alle Kantonsstrassen, ohne Trottoire

Bei starkem Schneefall wird der Winterdienst mit folgenden Prioritäten ausgeführt

  1. Gemeindestrasse
  2. Güterstrassen
  3. Quartierstrassen
  4. Öffentliche Plätze
  5. Trottoirs und Radwege
  6. Fuss- und Wanderwege soweit notwendig splitten

Hinweis
Um den Salzverbrauch zu reduzieren, werden wenig befahrene Quartierstrassen und Trottoire sowie Fuss- und Wanderwege nur noch gesplittet. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Winterdienstverantwortlichen, Theo Fischer.

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