Einbürgerung von Schweizer Bürger

Zuständig für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizerinnen und Schweizer ist die Einbürgerungskommission. Informationen zu den Voraussetzungen, zur Gesuchseinreichung, zum Verfahren und den Gebühren entnehmen Sie dem Merkblatt zur Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer.

Das Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts können Sie über unsere Online-Dienste downloaden.

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