Interims- / Heimatausweis für WochenaufenthalterDie Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde einen Interimsausweis aus. Der Interimsausweis, auch Heimatausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z.B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt. Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden unter anderem die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht usw. verbleibt in Oberkirch. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr ist dieser Ausweis zurück zu geben. Preis bei Neuausstellung: Fr. 23.00 (plus Versandkosten) Preis bei Verlängerung: Fr. 12.00 (plus Versandkosten) Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Oberkirch anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
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