Das Halten von Hunden unterliegt der Kontrolle und wird mit einer Abgabe belegt.

Wichtig für neue Besitzer und Besitzerinnen von Hunden:

  • Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch melden und sich in der AMICUS-Datenbank erfassen lassen.
  • Für Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, entfällt die Meldung bei der Gemeinde, da ihre Personalien bereits in der Datenbank vorhanden sind.
  • Erst wenn eine Person in der AMICUS-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf Sie registriert werden.

Registrierung

In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der AMICUS Datenbank müssen durch einen Tierarzt erfolgen. Ist ein Hund in Ausnahmefällen bei der Übernahme noch nicht registriert (z. B. Importhunde) muss er innert zehn Tagen nach Übernahme zur Registrierung einem Tierarzt vorgestellt werden.

Adressänderung

Personendetails können in der AMICUS-Datenbank nur durch die Gemeinden mutiert werden. Der Hundehalter muss deshalb eine Adressänderung innert zehn Tagen bei der Gemeinde des neuen Wohnortes melden.

Besitzerwechsel

Wird ein korrekt gechipter und registrierter Hund erworben oder abgegeben, ist der Tierhalter verpflichtet, jegliche Handänderung innert zehn Tagen der Betreiberin der AMICUS-Datenbank zu melden. Der Hundehalter kann selbständig die Mutation in der AMICUS-Datenbank erfassen.

Der Tierhalter muss sowohl die Abgabe, die Übernahme, als auch den Tod eines Hundes melden.

Hundesteuer

Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat der Halter bei der Gemeinde seines Wohnsitzes jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Höhe der Hundesteuer ist im Gesetz über das Halten von Hunden festgelegt. Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird durch die Gemeinde Oberkirch erhoben.

Weitere Informationen und Vorschriften über das Halten von Hunden im Kanton Luzern finden Sie auf der kantonalen Homepage.

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