Temporäre Reklamen dienen der Werbung für Veranstaltungen oder für Wahlen und Abstimmungen.

Anfragen zu temporären Reklamen können Sie direkt an den Bereich Bau, bau@oberkirch.ch, richten.

 

Temporär Reklame anlässlich von Wahlen und Abstimmungen

Aufstellen frühestens sechs Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungstag, abräumen spätestens fünf Tage nach dem Wahl- und Abstimmungstag.

Temporäre Reklame für Veranstaltungen

Aufstellen frühestens 21 Tage vor der Veranstaltung, abräumen spätestens zwei Tage nach der Veranstaltung.

Nicht bewilligte oder den Auflagen und Bedingungen widersprechende Reklamen werden durch den Werkdienst der Gemeinde Oberkirch, unter Kostenfolge zu Lasten des Veranstalters, entfernt.

Zugehörige Objekte