Pflegekinder und Betreuungseinrichtungen

Für die Bewilligung zur Aufnahme von Kindern in Familienpflege oder zur Führung von Kinderkrippen, -horten oder dergleichen ist grundsätzlich die Gemeinde am Wohnsitz der Pflegeeltern oder am Ort der Einrichtung zuständig. Sie beaufsichtigt auch die bewilligten Pflegeverhältnisse oder Einrichtungen.

Bewilligung zur Aufnahme eines bestimmten Pflegekindes

Das Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von einem bestimmten Pflegekind bzw. zur Aufnahme von bestimmten Pflegekindern ist bei der Gemeinde Oberkirch zustellen.

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes im Hinblick auf eine spätere Adoption

Möchten Sie ein Kind im Hinblick auf eine spätere Adoption aufnehmen, ist die Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern zuständig, die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen und die Bewilligungen zu erteilen.

Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten, privaten Horten und Tagesfamilienorganisationen

Der Bereich Sozialwesen ist für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten, privaten Horten und Tagesfamilienorganisationen zuständig. In der Gemeinde Oberkirch brauchen Kinderbetreuungsangebote eine Betriebsbewilligung. Die Abklärungen zur Bewilligung von Kinderbetreuungsangebote sind mittels Leistungsauftrag an die Stadt Luzern, Abteilung Kind Jugend Familie, ausgelagert.

Zugehörige Objekte