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| Objekt | Freizeitplatz Dogelzwil | |
| Beschreibung | Der Freizeitplatz Dogelzwil verfügt über:
Der Freizeitplatz Dogelzwil kann frei benützt oder reserviert werden. Die Reservation kann entweder online erfolgen oder mittels Gesuch in Papierform, welches bei der Gemeindeverwaltung einzureichen ist. Sollte der Freizeitplatz trotz Reservation von anderen Personen belegt sein, geniesst derjenige mit der Reservationsbestätigung den Vorrang. In den Wintermonaten (November - März) ist das WC-Häuschen und die Garage mit dem Holzvorrat geschlossen. Benützungszeit: 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr, 7 Tage die Woche. Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe zwingend einzuhalten. Die Einrichtungen auf dem Freizeitplatz Dogelzwil sind mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Die Benützenden haften für Schäden, die sie verursachen. Allfällige Schäden sind dem Leiter Werkdienst Theo Fischer sofort zu melden. Der Freizeitplatz ist sauber und aufgeräumt zu verlassen. Der Kehricht ist ordnungsgemäss zu entsorgen. Auf den öffentlichen Anlagen der Gemeinde Oberkirch gilt ein generelles Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Eine weitere Feuerstelle in Oberkirch finden Sie im Haselwartwald. Objektverantwortlicher: | |
| Kategorie | Freizeitplatz | |
| Standort | Dogelzwil | |
| Adresse | Dogelzwil 6208 Oberkirch | |
| Kontakt | Gemeinde Oberkirch | |
| einwohnerdienste@oberkirch.ch | ||
| Kontakt Telefon | 041 925 53 00 | |
| Bedingungen | Allgemeine Nutzungsbedingungen (pdf, 1480.4 kB) Benützungsgesuch für Einzelbelegungen (pdf, 286.5 kB) Gebührenordnung (pdf, 55.6 kB) Platzordnung Freizeitplatz Dogelzwil (pdf, 10.8 kB) |