|
Objekt | Kaffeestube | |
Beschreibung |
Benützungsanfragen können entweder direkt im Online-Reservationssystem unter Belegung oder in Papierform bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch eingereicht werden. Die Übergabe der Kaffeestube bzw. des Schlüssels erfolgt durch den Hausdienst von Montag bis Freitag während der Arbeitszeit. Die Kaffeestube ist besenrein zurückzugeben und das Mobiliar ist zu reinigen und ordnungsgemäss zu verstauen. Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung, sorgt für Ruhe und Ordnung und ist verpflichtet, den Inhalt der Richtlinien den Mitgliedern oder Nutzern bekannt zu geben. Insbesondere ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass ab 22.00 Uhr die Nachtruhe eingehalten wird. Selbstverständlich darf die Kaffeestube bei Festanlässen aber länger benützt werden. Bei Festanlässen, bei denen Alkohol verkauft wird, ist die Zusatzbewilligung LUEGSCH der Gemeinde Oberkirch notwendig. Die Wirtebewilligung der Gast- und Gewerbepolizei ist erforderlich, wenn Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden. Objektverantwortlicher: Pikettnummer, Tel. 041 925 53 80, erreichbar während der Arbeitszeit von 07.00 - 11.30 Uhr bzw. 13.00 - 16.30 Uhr. | |
Kategorie | Kaffeestube | |
Standort | Schulanlage Zentrum | |
Adresse | Luzernstrasse 58 6208 Oberkirch | |
Kontakt | Gemeindeverwaltung Oberkirch | |
einwohnerdienste@oberkirch.ch | ||
Kontakt Telefon | 041 925 53 00 | |
Bedingungen | Allgemeine Nutzungsbedingungen (pdf, 1480.4 kB) Benützungsgesuch für Einzelbelegungen (pdf, 286.5 kB) Gebührenordnung (pdf, 55.6 kB) Gebäudeversicherung Luzern: Merkblatt "Brandschutz bei Anlässen" (pdf, 1166.1 kB) Gesuchsformular für Einzelanlassbewilligung (Wirtebewilligung) (pdf, 115.6 kB) Gesuchsformular für Zusatzbewilligung LUEGSCH (pdf, 125.5 kB) |