Einbürgerungskommission (mit Entscheidungskompetenz) EBK
Die Einbürgerungskommission besteht aus sechs Mitgliedern (inkl. das für das Ressort Präsidiales verantwortliche Gemeinderatsmitglied als Vorsitzender und einem Vertreter der Verwaltung). Die vier frei wählbaren Mitglieder werden von der Gemeindeversammlung alle vier Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen.
Der Vertreter aus der Verwaltung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Einbürgerungskommission teil und führt jeweils das Sitzungsprotokoll.
Der Gemeinderat erlässt Richtlinien, welche die Organisation und das Verfahren regeln. Diese Richtlinien finden Sie hier.
Mit Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberkirch der Teilrevision Gemeindeordnung infolge Schaffung einer Einbürgerungskommission per 1. Januar 2022 zugestimmt. Amtsbeginn für die erste Amtsdauer 2022 bis 2024 ist somit am 1. Januar 2022
Kontakt
Einbürgerungskommission (mit Entscheidungskompetenz) EBKLuzernstrasse 68
6208 Oberkirch
Tel. 041 925 53 00
gemeinde@oberkirch.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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Einbürgerung |