Der Gemeinderat legte am 13. Februar 2022 den Stimmberechtigten die Teilrevision der Ortsplanung – Teiländerung Landi zur Beschlussfassung an der Urne vor. Die Stimmberechtigten stimmten der Teiländerung deutlich zu.

Mit der Teiländerung „Landi“ wird ein 10 m breiter Streifen von zirka 1‘470 m2 eingezont um den bestehenden Standort der Landi zu erweitern und den Hauptsitz der LANDI Sursee nach Oberkirch zu verlegen. Die Einzonung erlaubt es, die Verkehrsführung auf dem Areal des Landi-Markts teilweise neu zu gestalten. Damit können eine optimale Anlieferung bzw. Warenlogistik und weiterhin eine kundenfreundliche Verkehrszirkulation und Parkierung sichergestellt werden.

Der Gemeinderat freut sich, dass die Stimmberechtigten der Einzonung zugestimmt haben. Die Vorlage spricht für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Oberkirch.

Im Sinne von § 61 des Planungs- und Baugesetzes (SRL Nr. 735) lagen während 30 Tagen
vom 8. Oktober – 16. November 2021 auf der Gemeindeverwaltung Oberkirch öffentlich auf:

  • Teiländerung Zonenplan „Landi“
  • Teiländerung im Bau- und Zonenreglement (Art. 23 Abs. 7)

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