Ortsgesundheitskommission
Die Ortsgesundheitskommission besteht aus allen Mitgliedern des Gemeinderates, dem Gemeindeschreiber und dem Gemeindearzt und wird vom Gemeinderat alle 4 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen.
Die Ortsgesundheitskommission übt die Aufsicht über das Gesundheitswesen aus. Ihr sind gemäss § 13 des Gesundheitsgesetzes folgende Aufgaben übertragen:
a. die Überwachung der Umwelt- und Wohnhygiene,
b. das Verfügen von Massnahmen gegen gesundheitsschädliche Immissionen aller Art,
c. die Mithilfe beim Vollzug gesundheitspolizeilicher Massnahmen kantonaler Behörden.
Kontakt
OrtsgesundheitskommissionLuzernstrasse 68
6208 Oberkirch
Tel. 041 925 53 00
gemeinde@oberkirch.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|