Die Ortsgesundheitskommission besteht aus allen Mitgliedern des Gemeinderates, dem Gemeindeschreiber und dem Gemeindearzt und wird vom Gemeinderat alle 4 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen. Die Ortsgesundheitskommission übt die Aufsicht über das Gesundheitswesen aus. Ihr sind gemäss § 13 des Gesundheitsgesetzes folgende Aufgaben übertragen: a. die Überwachung der Umwelt- und Wohnhygiene, b. das Verfügen von Massnahmen gegen gesundheitsschädliche Immissionen aller Art, c. die Mithilfe beim Vollzug gesundheitspolizeilicher Massnahmen kantonaler Behörden.
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