
Controllingkommission (CK)
Die Controllingkommission besteht aus mindestens 4 Mitgliedern (inkl. einem Präsidenten) und wird von der Gemeindeversammlung alle 4 Jahre gewählt. Das Präsidium ist aus den Mitgliedern zu wählen. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen.
Die Aufgaben und die Organisation der Controllingkommission ergeben sich aus § 19 des kant. Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG), §§ 30 und 35 der Gemeindeordnung sowie dem «Handbuch Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG/HRM2)», herausgegeben vom Finanzdepartement Kanton Luzern.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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