Kultur- und Heimatmuseumskommission
Die Kultur- und Heimatmuseumskommission besteht aus mindestens 5 Mitgliedern (inkl. das für das Ressort Bildung und Kultur verantwortliche Gemeinderatsmitglied und einem Präsidenten) und wird vom Gemeinderat alle 4 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen.
Die Kultur- und Heimatmuseumskommission verwaltet Sach- und Gebrauchsgegenstände aus vergangenen Zeiten und betreibt das Kultur- und Heimatmuseum Oberkirch (altes Bürgerheim). Sie bemüht sich um den Erhalt der örtlichen Kultur und der Gemeindegeschichte.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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