Die Revierkommission besteht aus 4 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: Ein Vertreter des Gemeinderates, ein Vertreter der Jagdgesellschaft, zuständiger Revierförster und ein Vertreter der Grundeigentümer. Die Revierkommission wird vom Gemeinderat alle 4 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen.

Die Revierkommission berät die Grundeigentümer und empfiehlt ihnen die zur Verhütung von Wildschäden erforderlichen und zumutbaren Schutzvorkehrungen und legt die beitragsberechtigte Summe fest. Massgebend ist das Kant. Jagdgesetz.

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Revierkommission
Luzernstrasse 68
6208 Oberkirch

Tel. 041 925 53 00

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