Revierkommission
Die Revierkommission berät die Grundeigentümer und empfiehlt ihnen die zur Verhütung von Wildschäden erforderlichen und zumutbaren Schutzvorkehrungen und legt die beitragsberechtigte Summe fest. Massgebend ist das Kant. Jagdgesetz.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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