Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle und das Bindeglied zur WAS Ausgleichskasse Luzern. Die Aufgaben der AHV-Zweigstelle sind wie folgt festgelegt:

  • Allgemeine Auskunftserteilung
  • Informationsstreuung an die Oberkircher Bevölkerung
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Formularen
  • Abgabe von Formularen und Merkblättern
  • Mitwirkung bei der Erfassung der Beitragspflichtigen

Wir helfen Ihnen gerne bei allgemeinen Fragen im Bereich der AHV/IV/EO, informieren Sie über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen. Dies umfasst unter anderem die folgenden Themen:

  • Rentenbezug (Alters- und Hinterlassenenrente)
  • Flexibles Rentenalter
  • Hilflosenentschädigung (HE)
  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)
  • Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
  • Anmeldung von Selbständigerwerbenden, privaten Arbeitgebern und juristische Personen
  • Splitting bei Scheidung
  • Betreuungsgutschriften
  • Erziehungsgutschriften bei der AHV-Rentenberechnung
  • Auszug aus dem individuellen Konto
  • Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
  • Erwerbsersatz und Mutterschaftsentschädigung (EO)
  • Krankenkassen-Prämienverbilligung
  • Krankenkassen-Obligatorium

Auf der Website der WAS Wirtschaft Arbeit Soziales finden Sie detaillierte Informationen zu allen Themenbereichen. Geben Sie über die Suchfunktion ein Stichwort zu Ihrem Anliegen ein und gelangen Sie so zu den jeweiligen Informationen sowie zu den entsprechenden Formularen und Merkblättern zum Herunterladen.

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