Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug online über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder persönlich bei uns am Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, sind die folgenden Unterlagen einzureichen bzw. Angaben mitzuteilen:
- Schriftenempfangsschein oder Ausweisdokument (Identitätskarte/Pass)
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, sind die folgenden Unterlagen einzureichen bzw. Angaben mitzuteilen:
-
- Reisepass bzw. Identitätskarte oder Ausländerausweis
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte frühstmöglich vor Ihrer Ausreise mit der Einwohnerkontrolle Kontakt auf.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 041 925 53 00 | einwohnerdienste@oberkirch.ch |