Gemeindeorganisation
Die Gemeinde Oberkirch ist in der ordentlichen Organisationsform nach dem Gemeindegesetz organisiert. Die Stimmbürgerschaft ist das oberste Organ. Sie wählt den Gemeinderat als Exekutive und weitere Behörden.
Gemeindeversammlung (Legislative) Die Gemeindeversammlung ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten an der Urne das oberste politische Organ der Gemeinde. Ihr gehören alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner an. Sie übt die strategische Steuerung und die Aufsicht über die Tätigkeiten des Gemeinderats aus und fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide. Die Gemeindeversammlung tagt zweimal jährlich und befindet über Budget, Steuerfuss, Rechnung, Reglementsänderungen etc. Gemeinderat (Exekutive) Die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberkirch wählen den Gemeinderat als Exekutivbehörde an der Urne für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren. Der Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung obliegt dem Gemeinderat. Weiter entscheidet er über die laufenden Geschäfte im Rahmen seiner Kompetenzen. Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern, die folgende Ressorts betreuen: - Präsidiales
- Finanzen
- Soziales
- Bildung und Kultur
- Bau und Umwelt
Friedensrichter (Judikative) Die Judikative auf Gemeindeebene bildet der Friedensrichter. In der Regel hat in jedem Zivilprozess (mit Ausnahme der summarischen Verfahren) ein Aussöhnungsversuch voranzugehen. Angestrebt wird, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen und damit vermeidbare Prozesse zu verhindern. Zuständig ist der Friedensrichter, sofern es sich nicht um familienrechtliche, miet- und pachtrechtliche, arbeitsrechtliche (bis zu einem Streitwert von Fr. 20'000.00) oder gleichstellungsrechtliche Streitigkeiten handelt. Der Friedensrichter hat Vermittlungsfunktion und keine Entscheidkompetenz. Der Friedensrichter wird vom Volk auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Aufsichtsbehörde ist der Amtsgerichtspräsident. Gemeindeverwaltung Die Verwaltung bildet den stabilen Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie steht der Behörde als Ausführungsorgan und der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung. Diverse Verwaltungsbereiche werden selbständig bearbeitet.
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Politik ist interessant...
...besonders dann, wenn der eigene Lebensraum davon betroffen ist. Möchten Sie mitbestimmen und Einfluss nehmen? Nutzen Sie die Möglichkeit, zum Beispiel an einer Gemeindeversammlung Ihre Meinung kund zu tun oder nehmen Sie an den Wahlen und Abstimmungen teil. Sie können sich aber auch für ein Behördenamt oder zur Mitarbeit in einer der verschiedenen Kommissionen zur Verfügung stellen. Denn "Nur wer aktiv ist, kann etwas verändern!" Haben wir Ihr Interesse geweckt? Melden Sie sich bei den politischen Parteien unserer Gemeinde.
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| Hier finden Sie die Gemeindeordnung: GO.pdf (115.3 kB) |