Friedensrichter

Dem gerichtlichen Verfahren geht ein Schlichtungsversuch voraus. Zuständig ist die Friedensrichterin oder der Friedensrichter des entsprechenden GerichtsbezirksExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Luzern, Kriens, Hochdorf oder Willisau). Die Friedensrichter werden durch den Kantonsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Aufsichtsbehörde ist das Kantonsgericht.