Neuigkeit vom 02.05.2023

Die Ausscheidung der grundeigentümerverbindlichen Gewässerräume erfolgt im Rahmen einer parallel zur Ortsplanungsrevision laufenden Teilrevision in einem separaten Verfahren.

Die Mitwirkung dazu erfolgte vom 13. September bis 12. Oktober 2021, wobei insgesamt 10 Mitwirkungseingaben bei der Gemeinde Oberkirch eingegangen sind. Viele dieser Mitwirkungseingaben können in den Planungsinstrumentenberücksichtigt werden. Parallel dazu hat die kantonale Vorprüfung stattgefunden. Diese ist positiv verlaufen.

Aufgrund hängiger Abklärungen beim Kanton betreffend den Vollzug und die Bewirtschaftung des Gewässerraums wurde die Teilrevision Gewässerraum sistiert und der zugehörige Mitwirkungsbericht bis anhin noch nicht zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Über die weiteren Schritte werden wir wieder orientieren, sobald die entsprechenden Abklärungen abgeschlossen sind.

 

Neuigkeit vom 29.09.2021

Die Informationsveranstaltung zur öffentlichen Mitwirkung fand anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. September 2021 statt. Während der öffentlichen Mitwirkung vom 13. September 2021 bis 12. Oktober 2021 wurden 10 Eingaben eingereicht. Die Planungs- und Baukommission (PBK) wird diese nun behandeln.

Die öffentliche Auflage der Gewässerraumfestlegung mit Einsprachemöglichkeit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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