Die Organisation der Gemeinden ist im Gemeindegesetz des Kantons Luzern geregelt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ. Sie wählt den Gemeinderat als Exekutive und weitere Behörden.

Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Legislative in Oberkirch bildet die Gemeindeversammlung, die somit wichtigste kommunale Entscheidungsträgerin ist. Ihr gehören alle Stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner an. Die Gemeindeversammlung tagt mindestens zwei Mal pro Jahr und befindet über Budget, Steuerfuss, Rechnung, Sonderkredite, Reglementsänderungen etc..

Gemeinderat (Exekutive)
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberkirch wählen den Gemeinderat als Exekutivbehörde an der Urne für eine Amtszeit von jeweils vier Jahren. Der Gemeinderat ist verwaltende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde.
Im Weiteren entscheidet er über die laufenden Geschäfte im Rahmen seiner Kompetenzen.

Friedensrichter (Judikative)
Der Friedensrichter bildet die Judikative auf Gemeindeebene. Dem gerichtlichen Verfahren geht ein Schlichtungsversuch voraus. Zuständig sind die Friedensrichter des entsprechenden Gerichtsbezirks (Luzern, Kriens, Hochdorf oder Willisau). Die Gemeinde Oberkirch ist dem Friedensrichteramt Willisau zugeteilt. Die Friedensrichter werden durch den Kantonsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Aufsichtsbehörde ist das Kantonsgericht.

Gemeindeverwaltung
Die Verwaltung bildet den stabilen Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie steht der Behörde als Ausführungsorgan und der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung. Diverse Verwaltungsbereiche werden selbständig bearbeitet.