Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Am 30. November 2025 sagte die Luzerner Stimmbevölkerung Ja zum neuen kantonalen Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG). Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz nun in Kraft:
Das neue Gesetz bringt unter anderen wesentlichen Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 1. August 2026 umgesetzt werden. Die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Oberkirch sind somit noch bis 31. Juli 2026 gültig.
Ab dem 3. August 2026 können Sie die Betreuungsgutscheine unter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen.
Die Gesetzesänderung hat zudem Auswirkungen auf die Höhe der Betreuungsgutscheine. Neu wird deren Höhe vom Kanton Luzern festgelegt und nicht mehr von der Gemeinde Oberkirch bestimmt. Dies kann dazu führen, dass sich die Höhe Ihrer Betreuungsgutscheine verändert, auch wenn Ihr Einkommen unverändert bleibt. Der Kanton Luzern stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, mit welchem Sie die ungefähre Höhe Ihrer künftigen Betreuungsgutscheine berechnen können:
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Fragen & Antworten für Erziehungsberechtige - Umsetzung Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für Gesuche bis 31. Juli 2026 oder bei Fragen zu den neuen Betreuungsgutscheinen melden Sie sich bitte direkt bei der Gemeinde Oberkirch, Bereich Soziales (Telefon 041 925 53 51 / soziales@oberkich.ch).
Pflegekinder und Betreuungseinrichtungen
Für die Bewilligung zur Aufnahme von Kindern in Familienpflege oder zur Führung von Kinderkrippen, -horten oder dergleichen ist grundsätzlich die Gemeinde am Wohnsitz der Pflegeeltern oder am Ort der Einrichtung zuständig. Sie beaufsichtigt auch die bewilligten Pflegeverhältnisse oder Einrichtungen.
Bewilligung zur Aufnahme eines bestimmten Pflegekindes
Das Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von einem bestimmten Pflegekind bzw. zur Aufnahme von bestimmten Pflegekindern ist bei der Gemeinde Oberkirch zu stellen.
Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes im Hinblick auf eine spätere Adoption
Möchten Sie ein Kind im Hinblick auf eine spätere Adoption aufnehmen, ist die Abteilung Gemeinden des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig, die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen und die Bewilligungen zu erteilen.
Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten, privaten Horten und Tagesfamilienorganisationen
Der Bereich Sozialwesen ist für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten, privaten Horten und Tagesfamilienorganisationen zuständig. In der Gemeinde Oberkirch brauchen Kinderbetreuungsangebote eine Betriebsbewilligung. Die Abklärungen zur Bewilligung von Kinderbetreuungsangebote sind mittels Leistungsauftrag an die Stadt Luzern, Abteilung Kind Jugend FamilieExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., ausgelagert.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Soziales | 041 925 53 00 | soziales@oberkirch.ch |