Bau- und Zonenreglement, Zonenplan

Die Überarbeitung und die Bereinigungen der Planungsinstrumente aufgrund der Vorprüfung konnten im Juni abgeschlossen werden. In einem nächsten Schritt wird die Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage gebracht. Die Auflagefrist dauert vom 25. August bis am 23. September 2025. Allfällige Einsprachen mit Antrag und dessen Begründung können an den Gemeinderat mit dem Vermerk "Ortsplanungsrevision" gerichtet werden.

Über das Auflageverfahren wurde die Bevölkerung mit einem Flyer informiert. Dieser wurde in alle Haushalte zugestellt. Sämtliche Informationen können Sie den untenstehenden Dokumenten entnehmen. 

Planungsinstrumente
Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 PBG mit Einsprachemöglichkeit

100 Zonenplan Siedlung 1:3'000
110 Zonenplan Landschaft 1:5'000
120 Bau- und Zonenreglement BZR
121 Bau- und Zonenreglement mit Änderungen gegenüber der Version der 2. Mitwirkung (Korrex-Version)
210 Zonenplan Gewässerraum, Änderung Steibüel
220 Waldfeststellungsplan Camping Steibüel
230 Strassenplan Erschliessung Camping Steibüel
200 Kommunaler Baulinienplan, Änderung (im Gebiet Burgmatte)
 

Weitere orientierende Unterlagen
700 Flyer zur öffentlichen Auflage
400 Planungsbericht zur OP-Revision nach Art. 47 RPV
410 Planungsbericht zu Camping Steibüel
440 Kurzbericht zum Quartierworkshop, Entwicklung der Wohn- und Lebensräume entlang der Luzernstrasse
420 Mobilitätskonzept
600 Mitwirkungsbericht zur 1. Mitwirkungsauflage
610 Mitwirkungsbericht zur 2. Mitwirkungsauflage
500 Vorprüfungsbericht
510 Auswertung des Vorprüfungsberichts
 

weitere Grundlagendokumente
301 Räumliches Entwicklungskonzept (REK), Analyse
302 Räumliches Entwicklungskonzept (REK), Konzept
303 Verkehrsrichtplan
620 Mitwirkungsbericht Verkehrsrichtplan
310 Konzept Räumliche Energieplanung, Bericht
311 Konzept Räumliche Energieplanung, Massnahmeblätter
312 Konzept Räumliche Energieplanung, Karten
430 Lärmgutachten (zu Umzonungen von 5 Gebieten)
411 Betriebs- und Nutzungskonzept Camping Steibüel
411b Konzeptplan zum Betriebs- und Nutzungskonzept Camping Steibüel
412 Machbarkeitsstudie Erschliessung Camping Steibüel
413 Bodengutachten und FFF-Kompensationsprojekt, Camping Steibüel
 

Es werden drei Zeitfenster für Sprechstunden angeboten:   

Montag, 8. September 2025
17.00 - 20.00 Uhr

Dienstag, 9. September 2025
17.00 - 20.00 Uhr

Mittwoch, 10. September 2025
8.00 - 12.00 Uhr

Während diesen Zeiten stehen wir Ihnen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung. Wir bitten um eine vorgängige Terminvereinbarung per E-Mail gemeinde@oberkirch.ch oder Telefon 041 925 53 00.

Die Publikation zur öffentlichen Auflage finden Sie hier


Gestaltungspläne
Um die heutigen Nutzungsmöglichkeiten und Qualitäten der einzelnen Quartiere zu wahren und einhergehend eine massvolle bauliche Entwicklung zu ermöglichen, werden die folgenden sechs Gestaltungspläne durch die Gemeinde im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung ins neue Recht überführt.

– Burgmatte
– Münigenfeld
– Surenweidpark Nordwest
– Ahornweg
– Seehäusern
– Kirchenau

Das Auflageverfahren der angepassten Gestaltungspläne erfolgt zeitgleich mit der Ortsplanungsrevision parallel in einem separaten Verfahren. Die Auflagefrist dauert vom 25. August bis am 23. September 2025. Allfällige Einsprachen mit Antrag und dessen Begründung können dem Bauamt mit dem Vermerk des betreffenden Gestaltungsplans eingereicht werden. Die dazugehörigen Unterlagen sind unter "öffentliche Planauflagen" zu finden. 

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