
Finanzkennzahlen
Zugehörige Objekte
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 123,20 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 8,20 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 39,80 % |
Kapitaldienstanteil in % | 5,10 % |
Bruttoverschuldungsanteil | 147,50 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 1'201.00 |
Bemerkung | HRM2 |
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 93,00 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 18,40 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 25,30 % |
Zinsbelastungsanteil in % | 0,10 % |
Kapitaldienstanteil in % | 4,60 % |
Bruttoverschuldungsanteil | 131,60 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 836.00 |
Bemerkung | HRM2 |
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 41,50 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 11,90 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 48,70 % |
Zinsbelastungsanteil in % | 0,10 % |
Kapitaldienstanteil in % | 5,00 % |
Bruttoverschuldungsanteil | 193,10 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 1'552.00 |
Bemerkung | HRM2 |
Definitionen
- Selbstfinanzierungsgrad
- (bis zu welchem Grad die neuen Investitionen durch selbst erarbeitete Mittel finanziert werden konnten)
Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt von fünf Jahren mindestens 80 Prozent erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.
- Selbstfinanzierungsanteil
- (welcher Anteil des gesamten Ertrages geldwirksam ist)
Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.
- Zinsbelastungsanteil
- (welcher Anteil des gesamten Ertrages zur Begleichung der Nettozinsen verwendet wird)
Der Zinsbelastungsanteil I sollte 4 Prozent nicht übersteigen.
- Zinsbelastungsanteil II
- (welcher Anteil des Ertrags der Gemeindesteuern zuzüglich Ressourcen- und Lastenausgleich beziehungsweise abzüglich horizontaler Finanzausgleich zur Begleichung der Nettozinsen verwendet wird)
Der Zinsbelastungsanteil II sollte 6 Prozent nicht übersteigen.
- Kapitaldienstanteil
- (welcher Anteil des gesamten Ertrages für Zinsen und Abschreibungen verwendet wird)
Der Kapitaldienstanteil sollte 8 Prozent nicht übersteigen.
- Verschuldungsgrad
- (zeigt das Verhältnis der Nettoschuld zum Ertrag der Gemeindesteuern zuzüglich Ressourcen- und Lastenausgleich beziehungsweise abzüglich horizontaler Finanzausgleich)
Der Verschuldungsgrad sollte 120 Prozent nicht übersteigen.
- Nettoschuld pro Einwohner
- Zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung.