Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sic…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug online über eUmzug oder bei unserem Schalter abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, sind die folgenden Unterlagen einzureichen bzw. Angaben mitzuteilen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Wegzugsdatum
  • Wegzugsadresse

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, sind die folgenden Unterlagen einzureichen bzw. Angaben mitzuteilen:

    • Reisepass bzw. Identitätskarte
    • Ausländerausweis
    • Wegzugsdatum
    • Wegzugsadresse

Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zwei Monate vor Ihrer Ausreise mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf.

Adressänderung (innerhalb der Gemeinde)

Wenn Sie innerhalb von Oberkirch umgezogen sind, teilen Sie uns bitte die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen online über eUmzug oder am Schalter der Gemeindeverwaltung Oberkirch mit. …

Wenn Sie innerhalb von Oberkirch umgezogen sind, teilen Sie uns bitte die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen online über eUmzug oder am Schalter der Gemeindeverwaltung Oberkirch mit.

Es sind die folgenden Unterlagen einzureichen bzw. Angaben mitzuteilen:

  • neue Adresse (Strassenbezeichnung, Hausnummer)
  • Datum der Adressänderung
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Vorherige Mieter, sofern bekannt
  • Ausländerausweis von anderen Staatsbürgern

Anmeldung

Wir heissen Sie in der Gemeinde Oberkirch herzlich willkommen. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug online über eUm…

Wir heissen Sie in der Gemeinde Oberkirch herzlich willkommen.

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug online über eUmzug oder bei unserem Schalter anmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, sind die folgenden Unterlagen für die Anmeldung erforderlich:

  •  
  • Heimatschein (bei Familien pro volljährige Person)
  • Interims-/Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Familienausweis (vorausgesetzt Sie sind verheiratet)
  • aktuelle Krankenkassenpolice KVG (bei Familien für alle Mitglieder)
  • Scheidungsurteil (sofern der Zivilstand geschieden)
  • Gerichtsurteil über elterliche Sorge

Wenn Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, sind die folgenden Unterlagen für die Anmeldung erforderlich:

  •  
  • Reisepass bzw. Identitätskarte
  • Ausländerausweis bei Zuzug innerhalb der Schweiz
  • Passfoto für alle Familienmitglieder bei Zuzug aus dem Ausland
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • aktuelle Krankenkassenpolice KVG (bei Familien für alle Mitglieder)

Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist beim Amt für Migration des Kantons Luzern zu stellen.

Betreibungsregisterauszug bestellen

Das Regionale Betreibungsamt Geuensee-Oberkirch-Schenkon stellt Ihnen gerne einen Auszug aus dem Betreibungsregister aus, welcher Ihren Betreibungsstand in unserer Gemeinde bestätigt. Si…

Das Regionale Betreibungsamt Geuensee-Oberkirch-Schenkon stellt Ihnen gerne einen Auszug aus dem Betreibungsregister aus, welcher Ihren Betreibungsstand in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können den Betreibungsregisterauszug direkt am Schalter beziehen, telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Dienste bestellen.

Wir bitten Sie, den Auszug aus dem Betreibungsregister direkt nach der Bestellung zu bezahlen. Die Bezahlung kann auf das Bankkonto erfolgen. Die Kosten betragen pro Person und Auszug CHF 17.00, hinzukommen Portogebühren von CHF 1.00. Total kostet der Auszug aus dem Betreibungsregister mit Zustellung per Post. CHF 18.00. Der Auszug aus dem Betreibungsregister wird Ihnen erst nach Erhalt der Zahlung zugestellt.

Bankverbindung Regionales Betreibungsamt Geuensee-Oberkirch-Schenkon

Postkonto-Nr. 89-928086-6
IBAN-Nr. CHF 04 0900 0000 8992 8086 6

Interims- / Heimatausweis für Wochenaufenthalter

Halten Sie sich während der Woche aus schulischen oder beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns…

Halten Sie sich während der Woche aus schulischen oder beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Interimsausweis mit der vollständigen Adresse in der Nebenwohnsitzgemeinde. Der Interimsausweis wird für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr ist der Interimsausweis wieder auf der Gemeindeverwaltung Oberkirch abzugeben.

Der Interimsausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren melderechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Oberkirch haben. Ein Wochenaufenthalt ist nur begründet, wenn Sie regelmässig nach Oberkirch zurückkehren (zwei Tage / Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten etc.) weiterhin in Oberkirch ist.

Der Interimsausweis kann über unsere Online-Dienste bestellt oder direkt bei uns am Schalter bezogen werden. Bringen Sie dazu ein amtliches Ausweisdokument mit.

Wohnsitzbestätigung

Die Wohnsitzbestätigung ist ein Auszug aus unserem Einwohnerregister. Diese bestätigt entweder Ihren aktuellen Wohnsitz sowie die bisherige Wohnsitzdauer in Oberkirch oder dass Ihr Wohns…

Die Wohnsitzbestätigung ist ein Auszug aus unserem Einwohnerregister. Diese bestätigt entweder Ihren aktuellen Wohnsitz sowie die bisherige Wohnsitzdauer in Oberkirch oder dass Ihr Wohnsitz für eine bestimmte Zeit einmal in Oberkirch lag.

Die Wohnsitzbestätigung kann über unsere Online-Dienste bestellt oder direkt bei uns am Schalter bezogen werden. Bringen Sie dazu ein amtliches Ausweisdokument mit.

Zugehörige Objekte