Die Einwohnerkontrolle ist zuständig für

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Adressänderung (Umzug) innerhalb Oberkirch
  • Mutation von Zivilstandsmeldungen
  • Unterschriftenkontrolle Initiative/Referendum
  • Auskunftserteilung aufgrund Datenschutz

Damit gewährleisten die Einwohnerdienste ein aktuelles Register über die Einwohner der Gemeinde Oberkirch. Diese Daten dienen als Grundlage für alle weiteren Bereiche der Gemeindeverwaltung.

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden: 

  • An- und Abmeldung
  • Adressänderung

Ab dem 8. April 2026 sind auch folgende Meldungen ebenfalls über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich:

  • Adressänderung der Wochenaufenthaltsadresse (Nebenwohnsitzadresse) innerhalb der Gemeinde
  • Abmeldung des Wochenaufenthalts (Nebenwohnsitz)
  • Umwandlung Nebenwohnsitz zu Hauptwohnsitz (Wochenaufenthalt zu Niederlassung)

Der Heimatschein wird bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. 

Ausländische Staatsangehörige informieren sich über die Meldemöglichkeiten via eUmzug bitte direkt auf der Website von eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die Einwohnerkontrolle stellen folgende Dokumente aus

  • Interims- /Heimatausweis für Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde
  • Wohnsitzbestätigung

Personen

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Zugehörige Objekte

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