Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Oberkirch gliedert sich in die
folgenden zwei Phasen:

1. Phase: Räumliches Entwicklungskonzept (REK)
In dieser im Juli 2020 abgeschlossenen Phase ging es darum, eine Grundlage zu erarbeiten, in welcher die mittel- bis langfristigen Entwicklungsabsichten der Gemeinde Oberkirch aufgezeigt werden. Die Entwicklungsziele wurden mit der Bevölkerung sowie politisch konsolidiert, die konzeptionellen Aussagen in einem Bericht und einer Konzeptkarte konkretisiert. Das REK ist nicht grundeigentümerverbindlich, sondern stellt ein behördenverbindliches Instrument ohne Rechtsanspruch dar.

2. Phase: Erarbeiten der Planungsinstrumente
Im Rahmen der zweiten Phase werden die im REK formulierten Entwicklungsabsichten
in die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung (Zonenplan und BZR) umgesetzt. Zugunsten einer breit abgestützten Partizipation ist vorgesehen, in ausgewählten Quartieren Quartierworkshops durchzuführen, welche eine wesentliche Grundlage für die Festlegungen
in den Planungsinstrumenten darstellen.

Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) wurde erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet. Dieses dient als Grundlage für die Erarbeitung der Planungsinstrumente (Phase 2). 

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