Sondersteuern
Der Bereich Sondersteuern führt und mutiert die Grundbuch- und Grundeigentümerdaten vor allem für die Erhebung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Zudem werden die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern veranlagt.
Den Sondersteuern können ebenfalls die Erbschaftssteuern zugeordnet werden. Die Gemeindeverwaltung Oberkirch ordnet die Erbschaftssteuern jedoch dem Bereich Erbschaftswesen zu.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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