Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat. Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Oberkirch hatten. Es sind dies insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sicherung des Erbganges (Erbschafts- und Steuerinventar etc.)
  • Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
  • Ausstellung Erbbescheinigung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Erstellung Öffentliches Inventar (sofern verlangt)
  • Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen

 

Weitere Aufgaben des Teilungswesens sind:

  • Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Erbteilungen im Auftrag der Erben
  • Veranlagung und Bezug der Erbschaftssteuern für Kanton und Gemeinde

Die Dienstleistungen des Teilungswesens sind gebührenpflichtig. Die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden gibt darüber Auskunft.

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