Vernehmlassung Teilrevision Gemeindeordnung aufgrund Organisationsentwicklung
Die Gemeinde Oberkirch hat im Rahmen der Organisationsentwicklung 1 (OE 1) die Gemeindeorganisation bedarfsgerecht weiterentwickelt und den Anforderungen der zeitgemässen Gemeindeführung angepasst. Diese Anpassungen sind im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Gemeindeordnung und in der Organisationsverordnung abzubilden. Mit der Organisationsentwicklung 2 (OE 2) wird zusätzlich die Gemeindeorganisation im umfassenderen Sinn überprüft und nach Bedarf optimiert.
Der Gemeinde ist es ein zentrales Anliegen, dass ein angemessener Partizipationsprozess stattfindet, die Absicht und der Inhalt der vorgeschlagenen Anpassungen verstanden und die Ergebnisse von den Gremien, den Interessengruppen und der Bevölkerung mitgetragen werden. Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die Verwaltung haben sich eingehend mit den Revisionsthemen der Gemeindeordnung befasst und sich dabei eng fachlich begleiten lassen. Die Empfehlungen des Gemeinderats orientiert sich dabei möglichst an einer optimalen und aus fachlicher Sicht gebotenen Umsetzung des etablierten Geschäftsführungsmodelles.
Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass die vorgesehenen Anpassungen nötig sind, um die Gemeinde zukunftsgerichtet zu organisieren und auch künftig eine hohe Dienstleistungsqualität sicherstellen zu können.
Öffentliche Vernehmlassung
Die Vernehmlassung umfasst die Teilrevision der Gemeindeordnung inkl. dem Vernehmlassungsfragebogen. Als orientierende Bestandteile im Sinne der besseren Lesbarkeit liegen zudem die umfassend überarbeitete Organisationsverordnung (Anhang 2) und die neue Bildungsverordnung (Anhang 3) im Entwurf vor. Zusätzlich wurde ein Fragebogen mit spezifischen Fragen zum Kommissionswesen erarbeitet (Anhang 1).
Die Vernehmlassung dauert vom 15. Dezember 2025 bis am 15. Februar 2026. Alle relevanten Unterlagen finden Sie in den angehängten Dokumenten oder können am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden. Die Fragen können direkt mit den dafür vorgesehenen Fragebogen (Vernehmlassung GO, Kommissionswesen) beantwortet und an gemeinde@oberkirch.ch eingereicht werden.
Weiteres Vorgehen
Anschliessend an die Mitwirkung werden der Gemeinderat und die Geschäftsleitung die Eingaben anlässlich einer Klausur prüfen und allenfalls entsprechende Anpassungen vornehmen. Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat werden die Stimmberechtigten voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2026 über die Teilrevision der Gemeindeordnung befinden.
Der Gemeinderat lädt alle Interessierten ein, zum Entwurf der Teilrevision der Gemeindeordnung Stellung zu nehmen und ihre Meinung mittels dem Fragebogen einzubringen. Allfällige Hinweise zu den orientierenden Unterlagen sind ebenfalls willkommen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Gemeindeordnung Oberkirch (PDF, 948.07 kB) | Download | 0 | Gemeindeordnung Oberkirch |
| Fragebogen Teilrevision GO (PDF, 238.1 kB) | Download | 1 | Fragebogen Teilrevision GO |
| Fragebogen Kommissionswesen, Anhang 1 (PDF, 300.21 kB) | Download | 2 | Fragebogen Kommissionswesen, Anhang 1 |
| Organisationsverordnung Gemeinde Oberkirch, Anhang 2 (PDF, 614.66 kB) | Download | 3 | Organisationsverordnung Gemeinde Oberkirch, Anhang 2 |
| Bildungsverordnung Gemeinde Oberkirch, Anhang 3 (PDF, 563.09 kB) | Download | 4 | Bildungsverordnung Gemeinde Oberkirch, Anhang 3 |