Leistungsvereinbarungen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz - Einwohner profitieren von vergünstigten Tarifen
Dank diesen Vereinbarungen profitieren Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Oberkirch von vergünstigten Tarifen.
Der Rotkreuz-Entlastungsdienst richtet sich an betreuende und pflegende Angehörige, die sich um ihre Nächsten kümmern und dabei an ihre Grenzen stossen können. Ausgebildete SRK-Betreuungspersonen übernehmen für eine vereinbarte Zeitdauer die Betreuung von betagten oder pflegebedürftigen Personen zu Hause – damit Angehörige wieder Kraft tanken können.
Auch Familien mit Kindern erhalten Unterstützung: Die Rotkreuz-Kinderbetreuung zu Hause springt zur Überbrückung ein, wenn Eltern ihre Kinder krankheitsbedingt oder in belastenden Lebenssituationen nicht selbst betreuen können oder in einen Betreuungsengpass geraten. Einfühlsame Betreuerinnen kümmern sich in der vertrauten Umgebung um die Kinder (bis 12 Jahre) und bringen so Entlastung und Sicherheit in die Familie. Sie kümmern sich ebenfalls um kranke Kinder, während ihre Eltern der Arbeit nachgehen. Damit sich diese Leistungen auch Familien mit geringem Budget leisten können, richten sich die Entlastungstarife nach dem steuerbaren Einkommen. Dank den abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit dem Roten Kreuz Kanton Luzern wird die Unterstützung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Oberkirch noch günstiger.
Für weitere Informationen steht das Rote Kreuz gerne zur Verfügung unter 041 418 74 74 oder unter www.srk-luzern.ch/sursee.