Einbürgerung
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ist die Einbürgerungskommission. Nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch die Einbürgerungskommission müssen zudem das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern das Kantonsbürgerrecht sowie das Staatssekretariat für Migration (SEM) das eidgenössisches Bürgerrecht zusichern.
Zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen, Gesuchseinreichung, Einbürgerungsverfahren Kosten, usw. finden Sie ausführliche Informationen in unseren Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren von ausländischen Staatsangehörigen oder wir informieren Sie.
Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz muss ein Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beim Eidgenössischen Justiz- und Sicherheitsdepartement (EJPD) gestellt werden. Das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz sieht u.a. eine erleichterte Einbürgerung in den folgenden Fällen vor:
- Nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger
- Nachkommen Schweizer/Schweizerin
- Ausländerinnen und Ausländer der 3. Generation
Das entsprechende Formular können Sie bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch beziehen. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.
Einbürgerung von Schweizer Bürger
Zuständig für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizerinnen und Schweizer ist die Einbürgerungskommission. Informationen zu den Voraussetzungen, zur Gesuchseinreichung, zum Verfahren und den Gebühren entnehmen Sie dem Merkblatt zur Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer.
Das Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts können Sie über unsere Online-Dienste downloaden.
Zugehörige Objekte
| Name | Beschreibung |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bürgerrechtswesen | 041 925 53 00 | soziales@oberkirch.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einbürgerungskommission (EBK) | 041 925 53 00 | gemeinde@oberkirch.ch |