Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Die Gemeinde Oberkirch ist im Rahmen eines Leistungsauftrags der Regionalen Alimentenfachstelle SurseeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. angeschlossen. Auf der Homepage der Regionalen AlimentenfachstelleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie ein entsprechendes Merkblatt und das Anmeldeformular.

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