Im Rahmen der ambulanten und stationären Krankenpflege können Kosten entstehen, welche nicht durch den Anteil der Patientinnen und Patienten sowie der Krankenversicherung gedeckt werden. Diese Restkosten sind im Kanton Luzern von den Gemeinden zu tragen.

Gesuch um Kostengutsprache

Die Heime/Spitex-Organisationen melden uns den Eintritt einer Bewohnerin/eines Bewohners bzw. die Aufnahme einer Kundin/eines Kunden. Wir prüfen den zivilrechtlichen Wohnsitz und erteilen dem Heim/der Spitex-Organisation innert nützlicher Frist die Kostengutsprache.

Wir empfehlen den Heimen/Spitex-Organisationen, sich die Restfinanzierungsbeiträge von den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Kundinnen und Kunden abtreten zu lassen.

Zugehörige Objekte