Mit einer Vorabklärung wird bei der zuständigen Behörde um eine planungs- und baurechtliche Prüfung und Beurteilung eines geplanten Bauvorhabens ersucht. Die Eingabe einer Vorabklärung erfolgt grundsätzlich freiwillig. Das Bauamt der Gemeinde als Leitbehörde sorgt für die allenfalls nötige Koordination mit den zuständigen Stellen des Kantons usw.. Nebst der Prüfung eines Bauvorhabens können auch Bebauungskonzepte, Gestaltungspläne oder Sonderbewilligungsgesuche (z. B. Vorhaben im Bereich von Strassen oder Gewässern) zur Vorabklärung eingereicht werden.

Gesuchsunterlagen zu Vorabklärungen sind in Papierform vollständig unterzeichnet und gleichzeitig in digitaler Form dem Bauamt einzureichen. Auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) kann dafür die nötige Vorabklärung mit dem eFormular ausgefüllt und samt den Planunterlagen digital eingereicht werden. Dafür ist eine einmalige Registration erforderlich.

Zu Vorabklärungen beachten Sie bitte das kantonale Merkblatt "Vorabklärung" unter der Rubrik Verfahrensabläufe.

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