Gesuch für die Entfernung von Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen

Nach § 4 der kantonalen Verordnung zum Schutz von Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen. Das Gesuchformular ist dem Heckenschutzbeauftragen einzureichen.

Heckenschutzbeauftragter
Christian Binggeli
Brand 1
6208 Oberkirch
Tel. 041 921 11 46

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