
Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Die Gemeinde Oberkirch ist im Rahmen eines Leistungsauftrags der Regionalen Alimentenfachstelle Sursee angeschlossen. Auf der Homepage der Regionalen Alimentenfachstelle finden Sie ein entsprechendes Merkblatt und das Anmeldeformular.
Alimentenbevorschussung
Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.
Alimenteninkasso
Das unterhaltsberechtigte Kind, der unterhaltsberechtigte Ehegatte, der eingetragene Partner oder die eingetragene Partnerin haben gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen der Eltern, des anderen Ehegatten, des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin. Der Anspruch auf Inkassohilfe Der Anspruch auf Inkassohilfe besteht unabhängig davon, ob auch Anspruch auf Alimentenbevorschussung besteht oder nicht.
Kontakt
Regionale Alimentenfachstelle SurseeCentralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 67
soziale.sicherheit@stadtsursee.ch
Website