Die Gemeinde Oberkirch ist im Rahmen eines Leistungsauftrags der Regionalen Alimentenfachstelle Sursee angeschlossen. Auf der Homepage der Regionalen Alimentenfachstelle finden Sie ein entsprechendes Merkblatt und das Anmeldeformular.

Alimentenbevorschussung

Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Alimenteninkasso

Das unterhaltsberechtigte Kind, der unterhaltsberechtigte Ehegatte, der eingetragene Partner oder die eingetragene Partnerin haben gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen der Eltern, des anderen Ehegatten, des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin. Der Anspruch auf Inkassohilfe Der Anspruch auf Inkassohilfe besteht unabhängig davon, ob auch Anspruch auf Alimentenbevorschussung besteht oder nicht.