Die familienergänzende Kinderbetreuung und Betreuungsangebote decken in Oberkirch verschiedene Organisationen ab. 

 

Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Nannys

KITA Wonderwält - Die Kindertagesstätte mit HerzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kita TraumfängerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

kiana KrippenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kinderbetreuung Region Sursee (Kita - Tagesfamilien - Nannys - Ferienbetreuung)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Sind Sie interessiert an einer Tätigkeit als Tagesfamilie? Informationen erhalten Sie auf der Website des Vereins Kinderbetreuung Sursee unter TagesfamilienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Sind Sie interessiert an einer Tätigkeit als Nanny? Informationen erhalten Sie auf der Website des Vereins Kinderbetreuung Sursee unter Nanny-VermittlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Möchten Sie die Tätigkeit als Tagesfamilie / Nanny selbständig anbieten? Selbständige Tagesfamilien / Nannys haben gemäss Art. 12 Pflegekinderverordnung (PAVO) eine Meldepflicht an die Behörde. Bitte wenden Sie sich bei Interesse oder bei bereits erfolgter Selbständigkeit zwingend an die Gemeindeverwaltung Oberkirch

 

Tagesstrukturen Oberkirch / Ferienbetreuung

Schul- und familienergänzende TagesstrukturenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Weitere Organisationen

Babysittervermittlung des Spatzentreff Sursee und UmgebungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Spielgruppe OberkirchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weitere Betreuungsangebote finden Sie unter www.kinderbetreuung.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Informationen zur Elternbildung finden Sie unter www.elternbildung.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Betreuungsgutscheine

Am 30. November 2025 sagte die Luzerner Stimmbevölkerung Ja zum neuen kantonalen Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG). Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz nun in Kraft: SRL Nr. 887 - Ge…

Am 30. November 2025 sagte die Luzerner Stimmbevölkerung Ja zum neuen kantonalen Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG). Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz nun in Kraft:

SRL Nr. 887 - Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Das neue Gesetz bringt unter anderen wesentlichen Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 1. August 2026 umgesetzt wurden. Unter anderem hat die Gesetzesänderung Auswirkungen auf die Höhe der Betreuungsgutscheine. Neu wird deren Höhe vom Kanton Luzern festgelegt und nicht mehr von der Gemeinde Oberkirch bestimmt. Dies kann dazu führen, dass sich die Höhe Ihrer Betreuungsgutscheine verändert, auch wenn Ihr Einkommen unverändert bleibt.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Anspruchsberechtig sind Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über CHF 120'000 pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Der Kanton Luzern stellt einen Online-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung, mit welchem Sie Ihr massgebendes Einkommen sowie die ungefähre Höhe Ihrer künftigen Betreuungsgutscheine berechnen können.

Wo kann das Gesuch eingereicht werden?

Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein. Bei der Erfassung der Daten sind die genau gleichen Angaben, wie auf der Identitätskarte, dem Ausländerausweis oder dem Ausländerinnenausweis zu verwenden.

Nach der Einreichung des Gesuchs bestätigt die Kita die Angaben zum Betreuungsverhältnis und leitet das Gesuch an die Gemeinde weiter. Die Gemeinde prüft das Gesuch und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben wird der Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine berechnet. Anschliessend informiert die Gemeinde die Eltern über den Entscheid.

Bei Fragen zu den Betreuungsgutscheinen melden Sie sich bitte direkt bei der Gemeinde Oberkirch, Bereich Soziales (Telefon 041 925 53 51 / soziales@oberkich.ch).