
Gesamtrevision der Ortsplanung Mitwirkungsverfahren
Die Zonenzuteilung und die Zonenbestimmungen in die Wohn- und Mischzone Erhaltung und Erneuerung werden nochmals überprüft mit dem Ziel, bestehende Ausnützungsreserven und die vorhandenen Qualitäten des Quartiers zu erhalten.
Die öffentliche Mitwirkungsauflage zur laufenden Ortsplanungsrevision hat vom 4. April bis am 13. Mai 2022 stattgefunden. Dabei sind um 70 Eingaben, Stellungnahmen und Änderungsanträge zu den Planungsinstrumenten eingegangen. Die Planungs- und Baukommission (PBK) sowie der Gemeinderat danken für die rege Beteiligung und die konstruktiven Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung. Aktuell werden die Mitwirkungseingaben ausgewertet und in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Die Anliegen werden sofern möglich in der weiteren Bearbeitung der Planungsinstrumente berücksichtigt.
Ein wichtiger Teil der Ortsplanungsrevision stellt der Umgang mit den zahlreichen Gestaltungsplänen in Oberkirch dar. Diese müssen von Gesetzes wegen auf das neue Recht überprüft und dann entweder angepasst oder aufgehoben werden. Die Gestaltungspläne haben in den vergangenen Jahren zu einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung mit hochwertigen Quartierstrukturen geführt. Um die Qualitäten der einzelnen Quartiere zu erhalten und dies in die neue Bau- und Zonenordnung zu überführen, wurde mit den zur Mitwirkung aufgelegenen Planungsinstrumenten in vielen Gebieten eine Wohn- bzw. Mischzone Erhaltung und Erneuerung vorgeschlagen. Die Planungs- und Baukommission und der Gemeinderat haben bereits während der Mitwirkungsauflage beschlossen, dass dieser Vorschlag vor allem in den Einfamilienhausquartieren überprüft werden muss. Durch die Überführung würden bestehende Ausnützungsreserven nach altem Recht wegfallen, was nicht im Sinne des Gemeinderates und der Begleitkommission PBK ist. Es war und ist nicht die Absicht, mit der Wohn- bzw. Mischzone Erhaltung und Erneuerung noch vorhandene Nutzungsreserven zu tilgen.
Mit dem Ziel, bestehende Ausnützungsreserven und die vorhandenen Qualitäten des Quartiers zu erhalten, werden sowohl die Zonenzuteilung als auch die Zonenbestimmungen überprüft. Die neuen Umsetzungsvorschläge werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor der öffentlichen Auflage vorgestellt und mit ihnen besprochen. Dabei erhalten diese erneut die Möglichkeit, sich zu den geänderten Entwürfen zu äussern.
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